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grodaus.com

Marketing

Schnittlauchgasse 24 6134 Vomp, Austria +43 (0)660 222 0498 marketing@grodaus.com

Softwareentwicklung

Kienbergstrasse 10 6330 Kufstein, Austria +43 (0)660 222 0494 software@grodaus.com

Allgemeine Geschäftsbedingungen der grodaus GmbH

gültig ab 19. Dezember 2023

  1. Präambel

    Die grodaus GmbH, FN 591665 x, BG Schwaz, Schnittlauchgasse 24, 6134 Vomp, (im Folgenden kurz “grodaus”) entwickelt, vertreibt und verwaltet Software im Bereich der Baulogistik.

    Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten zwischen grodaus und Kunden von grodaus. Kunden von grodaus sind Unternehmer im Sinne des § 1 Abs 2 KSchG.

  2. Geltungsbereich

    1. Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen grodaus und Kunden von grodaus, sei es auf entgeltlicher oder unentgeltlicher Basis (wie etwa im Rahmen von Testphasen). grodaus erbringt seine Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser AGB. Die bloße Inanspruchnahme von Leistungen von grodaus durch den Kunden bewirkt, dass die gegenständlichen AGB einer solchen Geschäftsbeziehung zugrunde gelegt werden.

    2. Allenfalls in schriftlicher Form individuell mit dem Kunden vereinbarte Vertragsbestimmungen gelten vorranging zu diesen AGB.

    3. Sollte der Kunde selbst über AGB verfügen, bestätigt der Kunde durch Inanspruchnahme der Leistungen von grodaus, dass auf die Vertragsbeziehung zwischen grodaus und dem Kunden nur die gegenständlichen AGB von grodaus zur Anwendung kommen. Allfällige AGB des Kunden kommen nur dann zur Anwendung, wenn grodaus dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.

    4. Individualvereinbarungen bedürfen der Schriftform (Unterschrift). Formlose Erklärungen von grodaus (auch per E-Mail) sind nicht bindend.

    5. grodaus ist jederzeit berechtigt, diese AGB einseitig zu ändern. Die Änderung wird dem Kunden mindestens zwei Monate vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt. Der Kunde ist berechtigt, der Änderung innerhalb von vier Wochen nach Zugang der E-Mail schriftlich zu widersprechen. Die Änderung gilt als anerkannt und verbindlich, wenn der Kunde der Änderung zugestimmt oder ihr nicht innerhalb der Vier-Wochenfrist widersprochen hat. grodaus weist in der Benachrichtigungs-E-Mail gesondert auf diese Rechtsfolgen und die Möglichkeit des Widerspruchs hin. Im Falle eines Widerspruchs ist grodaus berechtigt, die mit dem Kunden unter Geltung der alten AGB abgeschlossenen Verträge unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist aus wichtigem Grund zu kündigen. Sofern grodaus im Falle eines Widerspruchs einen oder mehrere solcher Verträge nicht kündigt, gelten für diesen beziehungsweise diese die alten AGB weiter.

  3. Leistungen von grodaus

    1. grodaus stellt dem Kunden ein (allenfalls) aus mehreren Modulen bestehendes System für Baulogistik als Software-as-a-Service (“SaaS”) in der jeweils aktuellen Version zur Nutzung über das Internet sowie die Möglichkeit zur Speicherung von Daten zur Verfügung (nachfolgend kurz “Software”).

    2. grodaus behält sich vor, die Software sowie sämtliche Spezifikationen der Software jederzeit weiterzuentwickeln und zu ändern (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards). Der Kunde profitiert dementsprechend von einer laufenden Weiterentwicklung der Software und anerkennt im Gegenzug, dass temporär Wartungszeiten im Zuge von Updates und Upgrades auftreten können. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird grodaus den Kunden rechtzeitig vorab informieren. Entstehen dem Kunden durch die Leistungsänderungen unzumutbare Nachteile, ist der Kunde binnen 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderungen berechtigt, den Vertrag außerordentlich zum Termin der Vornahme der Änderungen zu kündigen.

    3. grodaus ist nur für die von grodaus selbst bereitgestellten Leistungen verantwortlich. Aus allfälligen Funktionsstörungen der Software, die auf Eingriffe des Kunden oder beigezogener Dritter zurückführen sind, erwachsen dem Kunden keinerlei Ansprüche gegenüber grodaus.

    4. Ort der Leistungserbringung durch grodaus ist am Router Ausgang zum Internet des von grodaus genutzten Rechenzentrums. Die Endgeräte des Kunden und die Internetverbindung sind nicht Leistungsgegenstand von grodaus.

    5. grodaus sorgt für eine angemessene Sicherung der Projektdaten des Kunden. Eine allenfalls erforderliche Wiederherstellung von Projektdaten erfolgt unentgeltlich, sofern der Datenverlust nicht vom Kunden beziehungsweise dessen Nutzern zu vertreten ist; sofern der Kunde oder dessen Nutzer den Datenverlust zu vertreten haben, hat der Kunde die mit der Datenwiederherstellung verbundenen Kosten gemäß der geltenden Preisliste zu tragen. grodaus weist darauf hin, dass eine Wiederherstellung von Daten nur für einen Zeitraum von maximal 30 Tagen möglich ist.

  4. Pflichten des Kunden

    1. Der Kunde verpflichtet sich, die Software nur im Einklang mit diesen AGB und allfälligen Individualvereinbarungen zu verwenden und dafür zu sorgen, dass sich auch alle seine Nutzer (Mitarbeiter oder sonstige ihm zurechenbare Dritte) an die einschlägigen Regelungen halten. Der Kunde haftet für sämtliche Schäden aufgrund der Verletzung der den Kunden beziehungsweise dessen Nutzer treffenden Pflichten, insbesondere im Fall der rechtswidrigen Verwendung der Software.

    2. Der Kunde wird die Software nur bestimmungsgemäß einsetzen und nicht missbräuchlich, insbesondere nicht zur Speicherung oder Verbreitung gesetzeswidriger Inhalte verwenden. Der Kunde verpflichtet sich weiters, keine technischen Einrichtungen, Softwaresysteme oder sonstige Daten zu verwenden, die zu einer Beeinträchtigung der Software oder der Systeme von grodaus führen könnten.

    3. Der Kunde hat die für die Nutzung der Software seinerseits notwendige IT-Infrastruktur auf eigene Kosten und Gefahr zu unterhalten. Für die Erfüllung der Systemvoraussetzungen (https://lzm.app/requirements) ist der Kunde verantwortlich.

    4. Der Kunde hat seine Zugangsdaten zu der Software sicher zu verwahren und Dritten nicht zugänglich zu machen. Der Kunde wird dafür Sorge tragen, dass Mobilgeräte angemessen geschützt sind (zB Pin-Code, biometrische Sicherheitsmerkmale).

    5. grodaus kann den Zugang des Kunden zur Software bei Verstoß gegen diese AGB oder allfällige Individualvereinbarungen, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, sperren. Dadurch wird die Verpflichtung des Kunden, das vertragsgemäße Nutzungsentgelt weiterhin zu entrichten, nicht berührt. Zudem hat der Kunde die grodaus GmbH im Zusammenhang mit einer solchen Sperre anfallenden Kosten zu ersetzen.

    6. Der Kunden stimmt zu, dass grodaus das Firmenlogo des Kunden für die Dauer des Vertrages für seine Marketingzwecke verwenden darf, insbesondere stimmt der Kunde der Nennung als Referenzkunde auf der grodaus Website zu.

  5. Nutzungsrechte

    1. Alle Rechte an der Software stehen grodaus zu. Dem Kunden wird lediglich das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare und nicht unterlizenzierbare Recht eingeräumt, die Software im vereinbarten Umfang und innerhalb der vereinbarten Anzahl von Lizenzen während der Vertragsdauer zu benutzen. Insbesondere darf der Kunde die Software nur soweit vervielfältigen, als dies für die bestimmungsgemäße Nutzung der Software erforderlich ist (zB Laden in den Arbeitsspeicher der verschiedenen Endgeräte). Es ist dem Kunden nicht gestattet, die Software oder Teile davon darüber hinausgehend zu vervielfältigen, zu veräußern, zu vermieten oder zu verleihen oder auf sonstige Weise Dritten zu überlassen oder diesen Sublizenzen daran zu gewähren. Die temporäre Vergabe von Subunternehmer-Zugängen mit eingeschränkten Funktionalitäten durch den Kunden entsprechend der Produktbeschreibung der Software ist zulässig.

    2. Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wird, werden dem Kunden keine weitergehenden Rechte an der Software übertragen. Insbesondere erwirbt der Kunde keine wie auch immer gearteten Rechte an der Software, insbesondere keine Urheber-, Marken-, Patent- oder sonstigen Immaterialgüterrechte.

    3. Die Anzahl der vom Kunden gebuchten Lizenzen wird im Rahmen eines Lizenzpakets vertraglich festgelegt. Innerhalb der vereinbarten Anzahl können die Lizenzen frei vom Kunden aktiviert werden. Der für das Lizenzpaket vereinbarte Preis gilt unabhängig von der Anzahl der tatsächlich aktivierten Lizenzen; es obliegt sohin dem Kunden, die Lizenzen aktivieren zu lassen beziehungsweise. im Falle einer SelfAdministration dies selbst vorzunehmen. Als Lizenz zählen alle vollwertigen (in-house) User.

    4. Der Kunde kann jederzeit weitere Lizenzen erwerben, die im während der restlichen Vertragslaufzeit anteilig und gemäß der geltenden Preisliste in Rechnung gestellt werden. Bei einer Aktivierung während eines Monats werden die Tage bis zum nächsten Monatsbeginn aliquot verrechnet.

    5. Für dem Kunden von grodaus überlassene Softwareprodukte Dritter gelten vorrangig vor den Regelungen dieses Punktes 5. die jeweiligen Lizenzbestimmungen des Herstellers dieser Softwareprodukte. In Bezug auf die Lizenzbestimmungen der im Rahmen der Software eingesetzten Softwareprodukte Dritter wird ausdrücklich auf Punkt 13 verwiesen. grodaus sichert dem Kunden zu, bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Software im Einklang mit diesen Lizenzbestimmungen zu handeln.

    6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln, zu dekomponieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dass (und nur insoweit) es das anwendbare Recht ungeachtet dieser Einschränkung ausdrücklich und rechtlich zwingend gestattet.

    7. Bei Überschreitung der in den Lizenzen inkludierten Pläne wird in Abstimmung mit dem Kunden eine Anpassung des Lizenzmodells vorgenommen.

    8. Punkt 5.1 und 5.2 gelten sinngemäß für alle dem Kunden von grodaus überlassenen Unterlagen, insbesondere die Dokumentationen zu der Software.

  6. Gewährleistung, Haftung und Funktionsstörungen

    1. grodaus stellt dem Kunden die Software nach “reasonable best efforts” Grundsätzen zur Verfügung. grodaus wird sich daher im Rahmen des wirtschaftlich Zumutbaren bemühen, eine möglichst unterbrechungsfreie Nutzung der Software zu ermöglichen und Softwarefehler, die die Nutzung der Software einschränken, beheben.

    2. grodaus übernimmt keine Gewährleistung oder Haftung für die ständige Verfügbarkeit der Software oder die Freiheit der Software von Softwarefehlern. Der Kunde nimmt ausdrücklich zur Kenntnis, dass es nach dem aktuellen Stand der Technik nicht möglich ist, Fehler in der Software gänzlich auszuschließen. Auch Verbindungsfehler oder erforderliche Wartungsarbeiten durch grodaus können zu vorübergehenden Funktionsstörungen führen. Soweit für einzelne Fälle die Gewährleistung nicht wirksam ausgeschlossen werden kann, so hat jedenfalls Verbesserung Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung.

    3. grodaus haftet nicht für allfällige, durch Funktionsstörungen verursachte unmittelbare oder mittelbare Schäden beim Kunden oder Dritten oder Schäden an Endgeräten des Kunden. Der Ersatz von Folgeschäden wie etwa Verdienstentgang beziehungsweise entgangenem Gewinn ist ebenso ausgeschlossen wie die Haftung für Schäden des Kunden aufgrund der Verzögerung von Projekten. Ebenso besteht keine Haftung von grodaus für ausgebliebene Einsparungen sowie Schäden aus Ansprüchen Dritter.

    4. grodaus haftet jedenfalls nur bei Vorsatz und krass grober Fahrlässigkeit. Zudem ist die Haftung für jedes schadensverursachende Ereignis, auch bei einer Mehrzahl von Geschädigten, begrenzt mit insgesamt EUR 1.000,-. Wenn der Gesamtschaden höher ist, verringern sich die Ersatzansprüche der einzelnen Geschädigten daher anteilig.

    5. grodaus kann nicht ausschließen, dass es insbesondere aufgrund von Beeinträchtigungen im Rahmen der Internetverbindungen des Kunden im Zuge von Synchronisierungsvorgängen zu Datenverlusten beziehungsweise sonstigen Beeinträchtigungen kommt. grodaus übernimmt auch hierfür keine Haftung.

    6. grodaus haftet nicht für Schäden und Mängel, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Änderungen der notwendigen System-Einstellungen oder schlichte Anwendungsfehler durch den beziehungsweise des Kunden zurückzuführen sind. Ebenso haftet grodaus nicht für Störungen der öffentlichen Kommunikationsnetze oder Nichterfüllung der Systemvoraussetzungen beim Kunden (aktuelle Systemvoraussetzungen zur Nutzung der Software finden sich auf https://lzm.app/requirements)

    7. Der Kunde wird grodaus über allfällige Funktionsstörungen unverzüglich und nach Möglichkeit mit einer nachvollziehbaren Fehlerbeschreibung in Kenntnis setzen, damit eine Behebung möglichst zeitnah durchgeführt werden kann. Der Kunde wird grodaus unentgeltlich bei der Behebung von Funktionsstörungen behilflich sein. Die Behebung der Funktionsstörungen durch grodaus setzt jedenfalls voraus, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen zur Gänze nachgekommen ist.

    8. Die Software wurde nicht dafür entwickelt und ist nicht dazu vorgesehen, in Anwendungen eingesetzt zu werden, die eine ausfallsichere Leistung erfordern oder bei der ein Versagen der Software direkt den Tod, Verletzungen, schwere Sachschäden oder Umweltschäden zur Folge haben könnte.

    9. Soweit und solange Verpflichtungen infolge höherer Gewalt, wie zB Krieg, Terrorismus, Naturkatastrophen, Feuer, Streik, Aussperrung, Embargo, hoheitlicher Eingriffe, Epidemien oder Pandemien, Ausfall der Stromversorgung, Ausfall von Transportmitteln, Ausfall von Telekommunikationsnetzen beziehungsweise Datenleitungen, sich auf die Software auswirkende Gesetzesänderungen nach Vertragsabschluss oder sonstiger Nichtverfügbarkeit der Software nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, stellt dies keine Vertragsverletzung dar und erwachsen dem Kunden daraus keine Ansprüche gegenüber grodaus.

  7. Datenschutz

    1. Als Nutzer der Software ist der Kunde datenschutzrechtlicher Verantwortlicher, grodaus ist lediglich Auftragsverarbeiter. Dazu wird ein gesonderter Auftragsverarbeitervertrag geschlossen; in Ermangelung eines individuell vereinbarten Auftragsverarbeitervertrags gilt der Standard-Auftragsverarbeitervertrag von grodaus.

    2. Als Verantwortlicher ist der Kunde selbst für die Einhaltung der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung – DSGVO und des Datenschutzgesetzes – DSG verantwortlich. Soweit der Kunde daher im Rahmen der Nutzung der Software personenbezogene Daten verarbeitet (zB personenbezogene Daten eingibt, verarbeitet, speichert oder an grodaus übermittelt), steht er dafür ein, dass er nach den anwendbaren Datenschutzvorschriften dazu berechtigt ist.

  8. Geheimhaltung

    1. Der Kunde und grodaus sichern sich gegenseitig zu, alle im Zusammenhang mit diesem Vertrag und seiner Durchführung erlangten Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der jeweils anderen Partei als solche zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind, oder dem Empfänger bereits vorher ohne Verpflichtung zur Geheimhaltung bekannt waren, oder dem Empfänger von einem Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung mitgeteilt beziehungsweise überlassen werden, oder vom Empfänger nachweislich unabhängig entwickelt worden sind, oder aufgrund einer rechtskräftigen behördlichen oder richterlichen Entscheidung offen zu legen sind. Diese Pflicht gilt über das Ende des Vertragsverhältnisses hinaus auf unbegrenzte Zeit.

    2. Die von grodaus zur Vertragserfüllung beigezogenen Subunternehmen gelten nicht als Dritte, soweit sie einer inhaltlich diesem Punkt entsprechenden Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.

  9. Dauer und Kündigung

    1. Die Mindestvertragslaufzeit wird in der jeweiligen Individualvereinbarung mit dem Kunden festgelegt.

    2. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, sofern keine Partei den Vertrag unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zum Ablauf der jeweiligen (Mindest)Vertragslaufzeit gekündigt hat. Auch eine Löschung des Accounts durch den Kunden gilt als Kündigung, wobei die Löschung ebenfalls spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen (Mindest)Vertragslaufzeit erfolgen muss.

    3. Die Kündigung erfolgt schriftlich.

    4. Eine vollständige Kündigung setzt voraus, dass das gesamte Lizenzpaket gekündigt wird. Wenn bloß einzelne Lizenzen deaktiviert bzw. gekündigt werden, gilt dies nicht als Kündigung des gesamten Lizenzpakets. Die Reduzierung eines Lizenzpakets oder einzelner Lizenzen muss spätestens einen Monat vor Ablauf der jeweiligen (Mindest)Vertragslaufzeit erfolgen.

    5. Bei Kündigungen vor Ablauf der Vertragslaufzeit erfolgt keine Gutschrift für die restliche Vertragslaufzeit.

    6. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Eine außerordentliche Kündigung durch grodaus mit sofortiger Wirkung ist insbesondere unter folgenden Voraussetzungen möglich:

      1. Der Kunde macht unvollständige oder unrichtige Angaben oder erbringt geforderte Nachweise nicht.
      2. Der Kunde befindet sich in Zahlungsverzug im Ausmaß von 30 Tagen; eine Nachfristsetzung ist nicht erforderlich;
      3. Es besteht der begründete Verdacht, dass die Software missbräuchlich verwendet wird.
    7. Der Kunde hat seine Projektdaten rechtzeitig vor Beendigung des Vertrages eigenverantwortlich zu sichern. 30 Tage nach Ablauf der Vertragslaufzeit ist ein Zugriff des Kunden auf seine Projektdaten nicht mehr möglich. Der Zugang des Kunden kann nicht mehr reaktiviert werden.

  10. Informationspflichten

    1. Der Kunde wird grodaus unverzüglich über allfällige Änderungen in seiner Anschrift in Kenntnis setzen. Sollte der Kunde dies unterlassen haben, gelten die Erklärungen von grodaus auch dann als zugestellt, wenn an die zuletzt gültigen Kommunikationsmöglichkeiten zugestellt wurde.

    2. Der Kunde akzeptiert, dass grodaus dem Kunden rechtlich bedeutsame Erklärungen auch per E-Mail oder anderen elektronischen Medien zusenden kann (dies gilt auch für Rechnungen, allfällig werden diese elektronisch signiert, um den Bestimmungen des Umsatzsteuergesetzes zu entsprechen). Erklärungen gelten als zugegangen, sobald der Kunde diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen oder zur Kenntnis nehmen kann.

  11. Zahlungsbedingungen und sonstige finanziellen Konditionen

    1. Sämtliche Beträge verstehen sich (sofern nicht anders angegeben) jeweils exklusive der aktuell anwendbaren Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben. Ein Abzug von Skonto ist ausgeschlossen und wird auch nicht gewährt.

    2. Nutzungsentgelte werden grundsätzlich für ein Vertragsjahr im Voraus verrechnet. Die Rechnungen werden unmittelbar nach Angebotsannahme, Ablauf eines Vertragsjahres bzw. Verlängerung der Vertragslaufzeit ausgestellt und auf eine vom Kunden definierte E-Mail Adresse per PDF digital übermittelt. Rechnungen sind zahlbar und fällig innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug.

    3. Der Kunde trägt alle mit der Überweisung verbundenen Bankspesen und sonstigen Aufwendungen.

    4. Für verspätete Zahlungen werden dem Kunden Verzugszinsen in der Höhe von 10 % p.A. des offenen Betrags in Rechnung gestellt, zusätzlich angemessene Mahngebühren. Die für das Einschreiten von Rechtsanwälten sowie von Inkassoinstituten anfallenden notwendigen und zweckentsprechenden Kosten sind vom Kunden zu tragen.

    5. Zahlungen des Kunden werden zunächst auf allenfalls entstandene Unkosten oder Verzugszinsen, und danach auf die älteste Schuld angerechnet.

    6. grodaus ist berechtigt, die Preise für die Software mit Wirkung zum Beginn des nächsten Vertragsjahres einseitig anzuheben und wird den Kunden darüber rechtzeitig, zumindest aber 1 Monat im Voraus, informieren.

    7. Rechnungen gelten als anerkannt, wenn nicht binnen 3 Monaten nach Rechnungslegung schriftlich Einwand erhoben wurde.

    8. grodaus akzeptiert die Zahlung per Banküberweisung.

    9. Eine Aufrechnung des Kunden mit Forderungen gegen grodaus ist ausgeschlossen. Ebenso ausgeschlossen ist ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden.

    1. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der gegenständlichen AGB ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine sinngemäße gültige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Klausel am nächsten kommt.

    2. Die Geltendmachung der Verkürzung über die Hälfte (laesio enormis) ist ausgeschlossen.

    3. Jede Verfügung des Kunden über die aufgrund des Vertrags bestehenden Rechte oder Pflichten bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch grodaus. grodaus ist jedoch berechtigt, den Vertrag auch ohne Zustimmung des Kunden ganz oder teilweise auf einen Dritten zu übertragen.

    4. grodaus ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen ganz oder teilweise Dritter zu bedienen.

    5. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht, auch dann, wenn die Anwendung der Software im Ausland erfolgt oder jeglicher andere Bezug zum Ausland hergestellt wird. Ausgeschlossen sind die im österreichischen Recht vorgesehenen Verweisungsnormen und das UN-Kaufrecht.

    6. Für eventuelle Streitigkeiten gilt ausschließlich die örtliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes BG Schwaz Stadt als vereinbart. Erfüllungsort ist Vomp.

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